Die reguläre Wahlperiode zur Betriebsratswahl ist alle vier Jahre vom 1. März – 31. Mai (vgl. § 13 BetrVG). Aber es gibt Situationen, in denen außerhalb dieser Periode eine Neuwahl stattfinden muss bzw. durchgeführt werden kann:
Wir geben hier nur einige Hinweise zu den o.g. Themen. Im Einzelfall macht es Sinn, Fachleute oder Gewerkschafssekretäre zu fragen.
Erste Hilfestellungen bieten wir gerne an, einfach per eMail melden: info@br-wahl.com