Sonstige Betriebsratswahlen

Die reguläre Wahlperiode zur Betriebsratswahl ist alle vier Jahre vom 1. März – 31. Mai (vgl. § 13 BetrVG). Aber es gibt Situationen, in denen außerhalb dieser Periode eine Neuwahl stattfinden muss bzw. durchgeführt werden kann:

IBAS Krefeld - Institut für Bildung, Arbeit und Soziales - Sonstige Betriebsratswahlen
  • Bei wesentlichen Veränderungen der Belegschaftsstärke
  • Wenn Mitglieder aus dem BR ausscheiden und keine Ersatzmitglieder nachrücken können
  • Bei Rücktritt des Betriebsrats
  • Wenn die BR-Wahl erfolgreich angefochten wurde
  • Wenn das Arbeitsgericht eine Neuwahl beschließt
  • Wenn ein Betriebsrat erstmalig gegründet wird

 

 

Wir geben hier nur einige Hinweise zu den o.g. Themen. Im Einzelfall macht es Sinn, Fachleute oder Gewerkschafssekretäre zu fragen.

 

Erste Hilfestellungen bieten wir gerne an, einfach per eMail melden: info@br-wahl.com